Allgemeine Beschreibung
Der Ausbildungsbeirat „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau“ beim DBV hat bundeseinheitliche Kriterien für die SIVV-Weiterbildung zur Auffrischung und Anpassung der Kenntnisse zwingend festgelegt.
Die Auftraggeber und Überwachungsstellen sind gehalten, bei der Durchführung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen die geforderten Schulungsnachweise zu überprüfen!
Zielgruppe
• SIVV-Schein-Inhaber
• Qualifizierte Führungskräfte in der Betoninstandsetzung (QFK)
Themen/Inhalte
Teil I: Regelwerke der Betoninstandsetzung
• Auffrischung und Neuerungen im Regelwerk
• ZTV-ING Teil 3 (Abschnitt 4+5)
• Technische Regel Instandhaltung (TR IH) des DIBt
• DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (RILI-SIB)
• VOB
• DIN EN 1504 und dt. Restnormen
Teil II: Brückeninstandsetzung – ein gezielter Einblick in Teil 3 und 7 der ZTV-ING
• Betonuntergrundvorbereitung
• Betonersatz
• Oberflächenschutz
• Abdichtung
Teil III: Injektion von Betonbauteilen
• Regelwerke
• Anwendung von Injektionsstoffen nach TR IH
Teil IV: Praxis
• Praktische Demonstration der Verarbeitung der Systeme
Teil V: Seminarabschluss mit Kenntnisprüfung
Veranstalter
Bauakademie Hessen-Thüringen e. V.
Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Hartmut Schwieger
Sekretariat: Ulrike Gartmann
Telefon (0 69) 9 58 09-181
www.bauhut.de
Referenten
• Werner Wahl, Lauterbach
• Werner Baumgart, Bottrop
• Hans-J. Hörner, Bergisch-Gladbach
Veranstaltungsort
Lehrbauhof Lauterbach
Rhönstraße, 36341 Lauterbach
Telefon (0 66 41) 45 48
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Ekkehard Pfister
Seminargebühr
€ 550,00 Nichtmitglieder
€ 450,00 VbU Hessen, VMBHT und LGGHuT
€ 50,00 Prüfungsgebühr
Die Gebühr schließt umfangreiche Seminarunterlagen und das Mittagessen ein. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung, jedoch vor Beginn des Seminars zu überweisen.
Besondere Teilnahmebedingungen
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs berücksichtigt.
Bei Absagen innerhalb von 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. € 100,00 erhoben.
Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage bzw. bei Nichtantritt des Lehrgangs ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt diese Gebühr.
Übernachtung
Im Landgasthaus Jägerhof besteht ein Zimmerkontingent, welches mit Bezug auf diesen Lehrgang abgerufen werden kann.
Der Übernachtungsvertrag wird direkt zwischen Teilnehmer und Hotel geschlossen.
Hinweis
Die RILI-SIB und ZTV-ING fordern den Nachweis zur Nachschulung im Abstand von 3 Jahren.
Der bestehende SIVV-Schein ist mit der Anmeldung (in Kopie) einzureichen.
Downloads
26.11.2024 | — | 27.11.2024 |
9:00 | 15:45 |
17.12.2024 | — | 18.12.2024 |
9:00 | 15:45 |