Allgemeine Beschreibung
Die ZTV-ING regelt im Teil 6.1 – 6.4 die Brückenbeläge auf Beton mit verschiedenen Dichtungsschichten sowie im Teil 6.5 Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl. Im Teil 6.6 sind „Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer“ sowie im Teil 6.7 „Fahrbahnübergänge aus Asphalt“ geregelt.
Die Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. veranstaltet in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine auf die speziellen Erfordernisse zugeschnittene Schulung zur Steigerung der Ausführungsqualität sowie zur Pflege und sachgerechten Instandsetzung von Brückenbelägen und Fahrbahnübergängen.
Im Seminar wird der Überblick über die Struktur und die Inhalte der ZTV-ING sowie der unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Beläge und Fahrbahnübergänge vermittelt.
Zielgruppe
Ingenieure, Techniker und Meister, die mit der Planung, Ausschreibung, Bauausführung und Überwachung befasst sind.
Themen/Inhalte
• Übersicht über die Regelwerke
• Untergrund – Vorbereitung und Vorbehandlung der Betonoberfläche
• Dichtungsschichten aus Bitumenschweißbahnen und Flüssigkunststoffabdichtungen
• Fahrbahnbeläge auf Stahlbrücken
• Reaktionsharzdünnschichtbeläge
• Schutz- und Deckschichten aus Asphalt
• Fugen in Brückenfahrbahnen
• Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Asphalt
• Praktische Beispiele von erfolgreichen Instandsetzungsmaßnahmen
• Baustellenprüfungen – Praktische Vorführungen
• Ausschreibungen – Instandsetzung von Brückenbelägen
Veranstalter
Bauakademie Hessen-Thüringen e. V.
Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt/Main
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Hartmut Schwieger
Sekretariat: Ulrike Gartmann
Telefon (0 69) 9 58 09-181
www.bauhut.de
Veranstaltungsort
Lehrbauhof Lauterbach
Rhönstraße, 36341 Lauterbach
Telefon (0 66 41) 45 48
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Ekkehard Pfister
Seminargebühr
€ 500,00 Nichtmitglieder
€ 400,00 Mitglieder des VbU Hessen, VMBHT und LGGHuT sowie Mitarbeiter von Bauverwaltungen
Die Gebühr schließt umfangreiche Seminarunterlagen sowie das Mittagessen und die Pausengetränke ein. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Beginn des Seminars zu überweisen.
Besondere Teilnahmebedingungen
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs berücksichtigt.
Bei Absagen innerhalb von 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. € 100,00 erhoben.
Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage bzw. bei Nichtantritt des Lehrgangs ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt diese Gebühr.
Übernachtung
Im Landgasthaus Jägerhof besteht ein Zimmerkontingent, welches mit Bezug auf diesen Lehrgang abgerufen werden kann.
Der Übernachtungsvertrag wird direkt zwischen Teilnehmer und Hotel geschlossen.
Hinweis
Für das Baustellenpersonal der ausführenden Firmen werden eigenständige Qualifizierungsschulungen angeboten, wie FÜAS-Schein oder AB-BA-Schein.
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17.03.2025 | — | 18.03.2025 |
9:30 | 16:00 |