Allgemeine Beschreibung
Das Seminar richtet sich speziell an die Straßenverwaltungen des Bundes und der Länder, Kommunen und sonstige Baulastträger, die Instandhaltungsmaßnahmen ausschreiben und überwachen oder solche Leistungen an Planungsbüros übertragen.
Grundsätze und Neuerungen im Regelwerk, wie ZTV-ING, Teile 3 und 4 sowie Technische Regel Instandhaltung (TR IH) werden im fünftägigen Seminar vermittelt.
Nach technischem Regelwerk (TR IH, DAfStb-Rili, ZTV-ING, ZTV-W LB 219 etc.) darf nur ein Sachkundiger Planer (SKP) mit der Instandsetzung / Instandhaltung von Betonbauteilen beauftragt werden, der über besondere Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügt.
Das Seminar schließt ohne Prüfung ab. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Straßenbauverwaltungen, die Instandhaltungsmaßnahmen ausschreiben und überwachen
Themen/Inhalte
• Regelwerke der Betoninstandsetzung
• Betonersatz
• Schadensdiagnose
• Schutzmaßnahmen
• zerstörungsfreie Prüfverfahren
• Untergrundvorbereitung (Beton und Betonstahl)
• Verfüllen von Hohlräumen und Rissen
• Oberflächeninstandsetzung
• Korrosionsschutzprinzipien
• Oberflächenschutzsysteme
• Verstärken von Betonbauteilen
• Instandsetzungskonzept / Instandsetzungsplan
Veranstalter
Bauakademie Hessen-Thüringen e. V.
Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt / Main
Ansprechpartner: Herr Hartmut Schwieger
Sekretariat: Frau Ulrike Gartmann
Telefon (0 69) 9 58 09-181
www.bauhut.de
Veranstaltungsort
Lehrbauhof Lauterbach
Rhönstraße, 36341 Lauterbach
Telefon (0 66 41) 45 48
Herr Dipl,.Ing. Ekkehard Pfister
Seminargebühr
€ 2.000,00 Ingenieurbüros
€ 1.500,00 Bauverwaltungen der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Kommunen).
Die Gebühr schließt umfangreiche Seminarunterlagen und die Pausenverpflegung ein. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Beginn des Seminars zu überweisen.
Besondere Teilnahmebedingungen
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs berücksichtigt. Bei Absagen innerhalb von 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. € 200,00 erhoben. Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage bzw. bei Nichtantritt des Lehrgangs ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten. Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt diese Gebühr.
Übernachtung
Im Landgasthaus Jägerhof besteht ein Zimmerkontingent, welches mit Bezug auf diesen Lehrgang abgerufen werden kann.
Hinweis
Parallel findet der Kurs „Sachkundiger Planer“ statt, deren Teilnehmer mit der bundeseinheitlichen Urkunde des Ausbildungsbeirates abschließen, siehe Seminar 1.1.1.
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04.12.2023 | — | 08.12.2023 |
9:00 | 15:00 |