Allgemeine Beschreibung
In ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 7 „Fahrbahnübergänge aus Asphalt“ ist unter Ziffer 1 festgelegt, dass bei der Ausführung von Fahrbahnübergängen aus Asphalt (FÜAS) die Arbeiten ständig durch eine sachkundige Fachkraft des Auftragnehmers zu überwachen sind, die durch Praxis und Schulung die Qualifikation erlangt hat. Der FÜAS-Schein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Zur Verlängerung des Qualifikationsnachweises ist eine erneute FÜAS-Schulung erforderlich.
Zielgruppe
• Asphaltbauer
• Bauwerksabdichter
• Hochbaufacharbeiter
• Tiefbaufacharbeiter
• Straßenbauer
• Bautechniker
• Bautechniker
• Bauingenieure
• Fachpersonal mit einschlägiger Berufserfahrung auf dem Gebiet der Fahrbahnübergänge aus Asphalt.
Themen/Inhalte
• Grundlagen, Regelwerke ZTV-ING 6-7
• Auswahlkriterien und Einbaugrenzen
• Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz / Gerätekunde
• Materialkunde (Beton, Betonersatz, Asphalt, Ver-siegelungen, Primer, Tränkmasse, Gesteinskörnungen, Abdeckbleche)
• Vorbereitung der angrenzenden Flächen
• Einbaubedingungen
• Bauausführung, Praxisbeispiele
• Ausführungsvarianten im Schrammbord- und Kappen-bereich
• Sonderausführungen
• Prüfungen während der Ausführung
• Qualitätssicherung
• Schriftliche und mündliche Prüfung
Veranstalter
Bauakademie Hessen-Thüringen e. V.,
Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt/Main
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Hartmut Schwieger
Sekretariat: Ulrike Gartmann
Telefon (0 69) 9 58 09-181
www.bauhut.de
Veranstaltungsort
Lehrbauhof Lauterbach
Rhönstraße 7, 36341 Lauterbach
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Ekkehard Pfister
Seminargebühr
€ 1.350,00 Nichtmitglieder
€ 1.200,00 Mitglieder GÜFA
€ 1.200,00 Mitglieder VbU, VMBHT, LGGHuT
€ 150,00 Prüfungsgebühr
Die Gebühr schließt umfangreiche Seminarunterlagen und die Pausenverpflegung ein. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Beginn des Seminars zu überweisen.
Besondere Teilnahmebedingungen
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs berücksichtigt.
Bei Absagen innerhalb von 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. € 200,00 erhoben.
Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage bzw. bei Nichtantritt des Lehrgangs ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt diese Gebühr.
Übernachtung
In Lauterbach bestehen Übernachtungsmöglichkeiten, z. B. im Landgasthaus Jägerhof.
www.jaegerhof-maar.de.
Der Übernachtungsvertrag ist vom Teilnehmer mit dem Hotel zu schließen.
Hinweis
Bei inländischen Bietern ist dieser Nachweis durch den FÜAS-Schein des Ausbildungsbeirates FÜAS-Schein bei der Gütegemeinschaft der Hersteller von Fahrbahnübergängen aus Asphalt e.V. (GÜFA) zu erbringen.
Die fachliche Eignung der teilnehmenden Person ist mit der Anmeldung nachzuweisen.
Die Lehrgangssprache ist Deutsch. Deutschkenntnisse entsprechend Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen im Sprachniveau B1 werden vorausgesetzt.
Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
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07.12.2026 | — | 09.12.2026 |
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